Über uns Unser Team Vorsorge Untersuchungen Service Aktuelles

EU-Tierausweis: Rechtliche Änderungen

Seit Juni 2010 gibt es eine neue Regelung beim EU-Heimtierausweis.

Bisher galt: Wessen Tier eindeutig gekennzeichnet ist, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung besitzt, darf in unsere EU-Mitgliedsstaaten einreisen und auch wieder nach Deutschland zurück kommen.

Neu ist: das Tier muss VOR der Impfung gekennzeichnet worden sein.

Wer also nächstes Jahr in Urlaub fährt und sein Tier erst dann kennzeichnen lässt, muss mit einer medizinisch nicht notwendigen, aber bürokratisch unumgänglichen Nachimpfung rechnen.

Zusätzlich gilt zu beachten, dass ab 2011 Tätowierungen als Kennzeichnung nicht mehr zulässig sind. Nur noch mit Mikrochip gekennzeichneten Tieren darf ein internationaler Impfausweis ausgestellt werden.

Wenn Sie zu dem komplexen und schwierigen Thema Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Druckbare Version